Vertrags- und Haftungsrecht
Schließlich ist Rechtsanwalt Pietschmann im Vertragsrecht tätig. Er vertritt und berät einerseits Firmen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen aus Kauf-, Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs-, Darlehns- und Werkverträgen. Andererseits vertritt und berät Rechtsanwalt Pietschmann auch die Leistungsempfänger
und Endverbraucher bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und Durchsetzung ihrer eigenen Ansprüche, z.B. bei
• Mängeln der Werksache
• Nacherfüllung im Werkvertragsrecht
• Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
• Ansprüche des Verbrauchers bei Ratenlieferungsverträgen
• Widerrufsrecht des Verbrauchers
• Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruches bei Verkehrsunfällen und bei
schuldhaften Vertragsverletzungen
• Haftung beim Geschäftsbesorgungsvertrag, z.B. bei fehlerhafter Beratung
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