Franchiserecht
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1992 ist Rechtsanwalt Pietschmann im Franchiserecht für
Franchisegeber und zuletzt überwiegend für Franchisenehmer tätig. Bei der Prüfung der Franchiseverträge und
bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der beiderseitigen Ansprüche geht es insbesondere um
• Form des Franchisevertrages
• vorvertragliche Aufklärungspflichten
• Franchise-Handbuch
• Pflichten des Franchisegebers
• Pflichten des Franchisenehmers
• Franchisegebühren
• Kündigung des Franchisevertrages
• Widerrufsbelehrung
• nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Wettbewerbsrecht
• Urheber-, Patent- und Markenrecht
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