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Erbrecht


Erbrecht und Testamentsvollstreckung


Der Fachbereich Erbrecht umfasst die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Bereich des Erbrechts, namentlich die Rechte des Erben und der Erbengemeinschaften, der Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer. Daneben vertrete und berate ich Erblasser bei der Abfassung des Testaments und werde im Rahmen der Testamentsvollstreckung tätig. Zur Vermeidung von oft langen und kostenintensiven Erbschaftsprozessen bemühe ich mich - wenn es die Fallgestaltung zulässt - zunächst um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall nicht möglich sein, vertrete ich meine Mandanten bundesweit selbstverständlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Meine Tätigkeiten erstrecken sich in diesem Bereich im wesentlichen auf folgende Angelegenheiten:

• Überprüfung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
• Ehegattentestamente (Berliner Testament), Pflichtteilsklausel
• Vermächtnisse
• Stiftungen
• Patiententestamente
• Vorsorgevollmachten
• Betreuungsverfügungen
• vorweggenommene Erbfolge
• Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
• Schenkungen zu Lebzeiten
• Testamentsvollstreckung

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