Arbeitsrecht
Arbeitsrecht (individuales und kollektives Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt Pietschmann ist seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt daher über eine umfassende gerichtliche und außergerichtliche Erfahrung,
die seinen Mandanten - Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen - in jedem Stadium der Auseinandersetzung zugute kommt. Insbesondere vertritt und
berät er sie sehr engagiert in folgenden Bereichen:
• in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor den Arbeitsgerichten und
Landesarbeitsgerichten bundesweit sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
• bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
• bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
• bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche im Arbeitsverhältnis (z. B. Gehalts- und Urlaubsansprüche,
Teilzeit, Erziehungsurlaub, Zeugniskorrekturen, etc.)
• bei Verhandlungen und Verfassen von Altersteilzeitvereinbarungen
• Arbeitsrechtliche Vertretung und Beratung von Personalräten und Betriebsräten bei der Durchsetzung
von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten
• bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
• bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan
• in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge
• bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
• bei Fragen zu Mobbing und Diskriminierung
• Schulung von Betriebsräten zu allen einschlägigen individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechtsthemen
zurück