Rechtsanwältin Funke berät herstellende Unternehmern, Handelsgesellschaften und Absatzmittler in Bezug auf alle Bereiche des Vertriebsrechts.
Gegenstand der Beratung ist neben dem deutschen Handelsrecht und den europäischen Vorschriften u.a. das nationale und europäische Wettbewerbsrecht.
Die Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Rechtsfragen zu
• Händlerverträgen
• Handelsvertreterverträgen
• Franchise-Verträgen
Wichtige Schwerpunkte bilden die Durchsetzung oder Abwehr von
• Provisionsansprüchen
• Kündigungen
• Ausgleichsansprüchen
• Wettbewerbsverboten
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