Eine geschickte Vertragsgestaltung ist für eine erfolgreiche Einkaufs- und Verkaufstätigkeit in Unternehmen wichtig. Verträge sollen das Ziel und den Willen des Mandanten optimal wiedergeben und ihm helfen, die von ihm gewünschte
Vertragsleistung zu erhalten und einfordern zu können. Risiken durch unklare oder unwirksame Regelungen gilt es zu vermeiden. Unwirksame, von den Vertragspartnern verlangte Vereinbarungen müssen mit guten Argumenten
abgewehrt werden.
Rechtsanwältin Funke berät seit vielen Jahren gewerbliche Unternehmen in allen Fragen der Vertragsgestaltung und - durchsetzung. Ihre Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:
• Kaufverträge
• Werkverträge
• Dienstleistungsverträge
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
- zwischen Unternehmen - gegenüber Verbrauchern