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Umweltrecht


Die Herausforderungen des Umweltrechts - nicht zuletzt aufgrund der für den Laien unüberschaubaren Anzahl verschiedener Rechtsquellen - sind mannigfaltig. Wer mit gefährlichen Stoffen umgeht, sei es z.B. als Hersteller, als Lagerhalter oder als Transporteur, hat zahlreiche Pflichten zu beachten.
Rechtsanwältin Funke berät in Bezug auf den Inhalt den Pflichten und die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.
Sie unterstützt Unternehmen bei Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sowie in der Abwehr unwirksamer Anordnungen. Das Umweltrecht ist im Bereich des Immobilienrechts auch für den privaten Mandanten von Bedeutung, etwa in Bezug auf Verpflichtungen bzw. Freistellungen für Altlasten.

Die Beratung erstreckt sich auf
• Bodenschutzrecht
• Altlastenregelungen
• Gewässerschutzrecht
• Immissionsschutzrecht
• Gefahrgutrecht
• Umweltstrafrecht
• Beauftragte

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