Das Immobilienrecht erfordert eine besonders präzise und nachhaltige Beratung. Rechtsanwältin Funke berät gewerbliche und private Grundeigentümer und
unterstützt sie unter anderem bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundbesitz und bei der Projektentwicklung. Ein wichtiger Bereich ist die Durchsetzung der
Grundstücksrechte, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung.
Die Beratung umfasst
• Immobilienkaufverträge
• Projektentwicklungsrecht, Bauträgerrecht
• Grundpfandrechte
• Dienstbarkeiten
• Nießbrauch
• Grundbuchrecht
• Gewerbliches Mietrecht
• Zwangsvollstreckungsrecht (u.a. Verwaltung / Versteigerung)
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