Rechtsanwältin Funke berät Arbeitgeber in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Sie unterstützt
u.a. Personalabteilungen in Vertrags- und Abwicklungsangelegenheiten und hilft bei der - in der Regel eiligen -
Prüfung anstehender Maßnahmen durch zügigen rechtlichen Input. Angesichts des für Arbeitgeber oftmals hohen
Prozessrisikos ist es wichtig, alle Maßnahmen "wasserdicht" zu gestalten. Ein konsequentes Fallmanagement hilft,
langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. Ist ein Prozess des klagenden Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
trotzdem nicht zu vermeiden, ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der Darlegungs- und Beweislast des
Arbeitgebers hinreichend und überzeugend nachzukommen. Dabei hilft eine umfassende Prozesserfahrung.
Die Beratung durch Rechtsanwältin Funke erstreckt sich auf folgende Bereiche:
• Arbeitsverträge (Inhalt, Abschluss, Änderung, Aufhebung)
• Geschäftsführeranstellungsverträge / Vorstandsverträge
• Abmahnung / Kündigung
• Teilzeittätigkeit / Befristung der Verträge
• Mutterschutz / Elternzeit
• Arbeitsunfähigkeit
• Urlaub
• Dienstwagenüberlassung
• Reisekosten
• Tarifverträge
• Betriebsvereinbarungen
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