Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts berät Rechtsanwalt Dustmann Verwaltungen und Eigentümer im
Zusammenhang mit allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen, insbesondere bezüglich der Themenkomplexe Gemeinschaftsordnung, Sondernutzungsrechte, bauliche Veränderungen und Wohnungseigentümerversammlungen.
Im Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzung werden ebenfalls alle im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht anfallenden Tätigkeiten, insbesondere Beschlussanfechtungen und Unterlassungsklagen durchgeführt.
• Beratung
• Beschlussanfechtung
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